Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Rechtssicherheit für Vermögenswerte, Gerichte und Behörden.

Rechtssicherheit erfordert mehr als nur eine Schätzung

Das Verkehrswertgutachten ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung. Es ist streng reglementiert, methodisch tiefgehend und gerichtsfest. Als zertifizierter Sachverständiger (Dekra D1, Sprengnetter) erstelle ich für Sie vollumfängliche Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, die höchsten Anforderungen standhalten.

Wann benötigen Sie zwingend ein Verkehrswertgutachten?

Eine einfache Schätzung reicht nicht aus, wenn rechtliche oder steuerliche Interessen im Spiel sind. Dieses Gutachten ist notwendig bei:

Gerichtlichen Auseinandersetzungen:

Z. B. bei strittigen Ehescheidungen (Zugewinnausgleich).

Erbschaftsangelegenheiten

Zur Vorlage beim Finanzamt (Erbschaftssteuer) oder zur Auszahlung von Miterben und Pflichtteilsberechtigten.

Betreuungsfällen

Wenn Vermögenswerte von betreuten Personen verkauft werden müssen (Genehmigung durch das Betreuungsgericht).

Steuerlichen Festsetzungen

Um gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Vermögensübertragungen

Schenkungen zu Lebzeiten.

Was leistet dieses Gutachten?

Ein Verkehrswertgutachten umfasst in der Regel 30 bis 50 Seiten und beinhaltet:

01

Vollständige Objektbesichtigung:

Innen- und Außenaufnahme sowie Fotodokumentation.

02

Prüfung der Rechtslage:

Einsicht in Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Katasterkarten und Bebauungspläne.

03

Bausubstanz & Mängel:

Detaillierte Berücksichtigung von Bauschäden, Instandhaltungsstau und Modernisierungen.

04

Wohnflächenberechnung:

Überprüfung der tatsächlichen Flächen.

05

Rechte und Belastungen:

Bewertung von Wegerechten, Wohnrechten oder Nießbrauch.

Mein Versprechen:

 Ich liefere Ihnen kein automatisiertes Ergebnis, sondern eine individuell ausgearbeitete, nachvollziehbare und neutrale Bewertung, die dem „strengen Beweis“ standhält.

Vergleichstabelle

Verkehrswertgutachten
nach § 194 BauBG
Wertindikation
(Kurzgutachten)
Einsatzbereich Gericht und Finanzbehörden, geeignet für rechtliche Zwecke Vermögensübersicht, einfache Erb- oder Scheidungsanlässe
Detaillierungsgrad sehr detailliert und umfassend 50 - 60 Seiten Kompakt und informativ, 20 - 40 Seiten
Rechtssicherheit maximale Rechtssicherheit nicht für Gericht oder Finanzamt geeignet
Berücksichtigung von Mietverhältnissen Ja Nein
Bewertung von erkennbaren Mängel Bewertung erkennbarer Mängel und Schäden ausschließlich Auskunft
Ortstermin Ortstermin durch zertifizierten Sachverständigen Ortstermin durch zertifizierten Sachverständigen
Objektbeschreibung Objektbeschreibung detailliert und Fotodokumentation detailliert kurz und informativ

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